28.04.2016 - 10 Aufstellungsbeschluss sowie Beschlussfassung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Für einen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südöstlich der B 321/ Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne in Sudenhof gemäß § 1               Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches umfasst den nördlichen Bereich des Plangebietes, abgegrenzt durch die B 321 im Norden, der Sudenhofer Straße               (Kreisstraße 22) im Osten und der Gottlieb-Daimler-Straße im Süden.

2.Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekannt zu               machen.

4.Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird in der vorliegenden Fassung befürwortet, der Entwurf der Begründung gebilligt.

5.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die               Stellungnahmen einzuholen. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=926&selfaction=print