Beschlussvorlage - 2021/0309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Für einen Teilbereich des Eigenheimstandortes in Hagenow Heide soll die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

Folgende Änderung wird beschlossen:

Da in den umliegenden Baufeldern Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, soll diese Bebauungsmöglichkeit auch für die in der Anlage grün markierten Baufelder zugelassen werden.

 

2. Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

3.  Die Kosten des Änderungsverfahrens werden durch den Investor getragen.

 

4.  Der Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 7 ist seit dem 24.11.1994 rechtskräftig. Im Rahmen einer 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden 1996 für den Bereich nördlich des Ginsterweges die Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht (festgesetzt waren Reihenhäuser).

Mit der seit 27.05.2016 rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde für den restlichen Bereich zwischen Ginsterweg und Ahornweg ebenfalls die Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht.

 

In der bisher noch nicht bebauten Fläche zwischen der Bebauung nördlich des Ahornweges und südlich des geplantes Haselnussweges sind ebenfalls zwei Baufelder ausgewiesen, die nur mit Hausgruppen bebaut werden dürfen. Da die Nachfrage nach einer solchen Bebauung kaum vorhanden ist, soll der Bebauugsplan in diesem Bereich angepasst und die Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht werden.

 

Das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 soll nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.

Das Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) findet Anwendung, wenn gemäß § 13 Abs. 1 BauGB die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Des Weiteren ergeben sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Plangebiet keine Vorhaben, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 oder nach Landesrecht erforderlich machen. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind keine nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgebiete betroffen – keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete. Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hagenow als Wohnbauflächen ausgewiesen, so dass die 4. Änderung des B-Planes aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird und wo und in welcher Frist sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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