Beschlussvorlage - 2021/0310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis. Der Bericht ist für Jedermann zur Einsicht öffentlich auszulegen.

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Sachverhalt

Gemäß § 176 -Übergangsvorschriften der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern hat die Stadtvertretung mit Beschluss-Nr. 2019/0131 dem Optionsrecht der Erstellung eines Beteiligungsberichtes ab 2020 statt eines Gesamtabschlusses ab 2024 zugestimmt. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand deutlich minimiert.

Somit ist jedoch gemäß § 73 Abs.3 der Kommunalverfassung für Mecklenburg- Vor-

pommern jährlich ein Beteiligungsbericht zu erstellen und jährlich der Stadtvertretung bis zum 30.09. vorzulegen.

Dem wird mit dem Beschluss nachgekommen. Da der geprüfte Jahresabschluss der Stadtwerke Hagenow GmbH für 2020 noch nicht vorlag, wurden die Jahresabschluss-unterlagen für 2019 im Beteiligungsbericht verarbeitet.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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