Beschlussvorlage - 2021/0324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die Satzung der Stadt Hagenow über das Sanierungsgebiet Hagenow „Zentrum“ bis zum 31.12.2030 weiterzuführen.

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Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Hagenow über das Sanierungsgebiet “Zentrum” wurde mit Datum vom 05. März 1992 von der Stadtvertretung beschlossen und am                       14. April 1992 vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Das Erweiterungsgebiet zum Sanierungsgebiet “Zentrum” wurde am 22. Juni 1995 von der Stadtvertretung beschlossen und am 22. Dezember 1995 vom Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Da die Satzung vor dem 01. Januar 2007 bekanntgemacht wurde, müsste diese gemäß                         § 235 Abs. 4 BauGB bis spätestens 31. Dezember 2021 per Beschluss der Stadt-                 vertretung aufgehoben werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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