Beschlussvorlage - 2021/0321/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren zur Deckung des Beitrages und der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes Boize- Sude- Schaale.

 

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Sachverhalt

Die Gewässer II. Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Hagenow (6.744 ha) werden südlich der Autobahn vom Wasser- und Bodenverband Boize- Sude- Schaale (WBV BSS) bewirtschaftet. Dafür erhebt der Verband jährlich einen Beitrag. Die Beitragszahlungen werden gemäß § 5 der Kommunalverfassung über WBV- Gebühren im Stadthaushalt ausgeglichen. Die Gebühren bezahlen alle Grundstückseigentümer, die einen Vorteil von der Entwässerung und der Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes haben.

 

Der WBV BBS hat ab 2021 seinen Beitrag von 106.000,- € auf 166.000,- € erhöht:

 

 Beitragserhebung 2015 bis 2020   Beitragserhebung 2021- 2025

-         7,75 €/ Beitragseinheit    - 9,55 €/ Beitragseinheit

-         1,00 €  Rohrleitungszuschlag  - 3,00 € Rohrleitungszuschlag

-         0,25 € Zuschlag Staue/ Wehre  - 0,50 € Zuschlag Staue/ Wehre

 

Siedlungs-, Wohn-, Industrie- und Gewerbeflächen sind versiegelte Bereiche, die mit einem Zuschlag belegt sind. Dieser wurde von +300 % auf +500 % angehoben. Sport-, Freizeit-, Erholungsflächen (Gärten, Park- und Grünanlagen) sowie Friedhöfe werden ebenfalls mit +500 % berechnet.

 

 Die Gründe für die Beitragserhöhung sind nach Aussagen des WBV BBS:

-         Die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung für zu vergebende Arbeiten (Öffentliche Ausschreibung).

-         Die Zunahme von Havarien (Sturm- und Hochwasserschäden).

-         Die besonderen Anforderungen an Technik und Ausführung in Schutzgebieten (FFH und SPA- Gebiete, hier: „Sude mit Zuflüssen“ und das Vogelschutzgebiet „Hagenow Heide“ von Bandenitz bis Hagenow Land, +30 % gegenüber Schlegeltechnik).

-         Die Sanierung von veralteten Rohrleitungen, Stauen und Wehren (75% sind 25 bis 50 Jahre alt).

-         Der Einfluss von Biber und Nutria im Uferbereich (Unterhöhlungen) der Gewässer.

 

Der Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/ Obere Sude“ für die Gebiete (53 ha) nördlich der Autobahn ist gleich geblieben. Der Zuschlag für Siedlungs- und Verkehrsflächen beträgt unverändert +350 %.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

110.000,00 €

Mehrbedarf

 57.500,00 €

Gesamtkosten

167.500,00 €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten: -

 

Raum für zusätzliche Eintragungen: -

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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