Beschlussvorlage - 2021/0336
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss der Stadtvertretung der Stadt Hagenow über die Neufassung der Satzung über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung beschließt für den bebauten Bereich der Ortslage Zapel die Neufassung einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2. Der Beschluss über die Satzung der Stadt Hagenow im Ortsteil Zapel über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zapel ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
3. Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft.
4. Mit Inkrafttreten der Neufassung der Satzung der Stadt Hagenow über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel wird die Satzung von 1997 aufgehoben.
Sachverhalt
Die Satzung von 1997 wies in zwei Fällen einen Innenbereich aus, der der bisher erfolgten Bebauung und den angestrebten Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke nicht mehr entspricht. Hier wurden Anpassungen vorgenommen. In der vorliegenden Neufassung entfallen die Festsetzungen zur Bauweise (Einzel-und Doppelhäuser), und zur Dachform, da die Beurteilung des Einfügens nach § 34 BauGB u. a. für die Bauweise, die Eigenart der der näheren Umgebung und das Maß der baulichen Nutzung bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt.
Im Bereich des Flurstücks 36 wird eine Flächenanpassung zugunsten einer reinen Klarstellung vorgenommen.
Die Neufassung der Satzung der Stadt Hagenow über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Für die Neufassung der Satzung der Stadt Hagenow über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel ist keine Genehmigung erforderlich. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung wird die Neufassung der Satzung der Stadt Hagenow über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel rechtskräftig.
Mit Inkrafttreten der Neufassung der Satzung der Stadt Hagenow über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel wird die Satzung von 1997 aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
x |
Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
x |
Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
x |
Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
x |
Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
15.000,00 € |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
7.616,00 € |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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294,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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