Beschlussvorlage - 2021/0339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Stadtvertretung legt für die Bürgermeisterwahl als Wahltag den 08.05.2022 fest.

  Für eine mögliche Stichwahl wird der 22.05.2022 festgelegt.  

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Sachverhalt

  Nach §3Abs.3des Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V legt die Stadtvertretung  den Wahltag für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/

  des hauptamtlichen Bürgermeisters fest. Nach §3 Abs.4 des Landes- und Kommunalwahlgesetz wird auch der Termin einer Möglichen Stichwahl

  festgesetzt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

  x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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