Beschlussvorlage - 2022/0348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2022 der Stadt Hagenow für das Sondervermögen - Stadtumbau Ost, Stadtteil Kietz - mit der Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt. 

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Sachverhalt

Gemäß § 64 KV M-V gelten die Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens auch für das Sondervermögen. Somit gelten auch hier die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des 4. Abschnittes der KV M-V sowie die weiteren Vorschriften der GemHVO/ GemKVO. Deshalb ist für jedes Jahr ein vereinfachter Haushaltsplan aufzustellen.

 

Aus den Daten des Wirtschaftsplans der LGE wurde der Haushaltsplan 2022 entwickelt. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

X 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes  

    X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

X 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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