Beschlussvorlage - 2022/0359

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow stimmt der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung zu.

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Sachverhalt

Die Gemeinden haben gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stadt Hagenow eine Freiwillige Feuerwehr.

 

Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist in den von § 25 Abs. 1 BrSchG M-V bestimmten Fällen für die Geschädigten unentgeltlich (Brände, Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen oder Technische Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden). Gemäß § 25 Abs. 2 BrSchG M-V sind die Kosten für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren zu erstatten. Die Kostenerstattung kann auf der Grundlage örtlicher Gebührenregelungen erfolgen. In der Stadt Hagenow erfolgt die Abrechnung über derzeit über die „Gebührensatzung für Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Hagenow“. Diese stammt aus dem Jahr 2001 und musste daher hinsichtlich des Satzungstextes und der Gebührenkalkulation dringend überarbeitet werden.

Mit der Überarbeitung der Satzung und Neukalkulation der Gebühren wurde die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beauftragt. Resultat ist die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Hagenow (Feuerwehrgebührensatzung).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

X

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

10.000,00 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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