Beschlussvorlage - 2022/0370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erhebung einer Servicepauschale Verpflegung zur Deckung der Personalkosten für die Servicekräfte, gemäß beigefügter Anlage, wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Kosten der Verpflegung, inclusive der Personalkosten für die Servicekräfte wurden ab Mai 2020 für Erhebung bei den Eltern kostendeckend kalkuliert. Durch immer weniger Inanspruchnahme der Mahlzeiten aufgrund der hohen Verpflegungskosten konnten die Personalkosten im Jahr 2021 nicht gedeckt werden.

Die im Anhang befindliche Kalkulation mit einer festen Servicepauschale, berechnet nach Betreuungsarten der Kinder, sichert die Kostendeckung für die Servicekräfte.

Die Eltern zahlen konstante Serviceentgelte für 12 Monate im Jahr, gerecht verteilt auf alle Nutzer der Kindertageseinrichtungen, unabhängig von der Anzahl der eingenommenen Mahlzeiten.

Die neue Servicegebühr wird jeden Monat fällig, auch bei Abwesenheit des Kindes und während der Schließzeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung, da mit 17 Tagen durchschnittliche Anwesenheit kalkuliert ist.

So ergibt sich eine monatliche Servicepauschale bei einem Ganztagsplatz in Höhe von 50,70 € und bei einem Teilzeitplatz in Höhe von 37,12 €. Die Kalkulation der Servicegebühr wird entsprechend der Entwicklung der Personalkosten jährlich angepasst. Hinzu kommen dann die reinen Essenskosten für die tatsächliche Inanspruchnahme der Verpflegungsleistungen.

Mit dem Fachdienst Jugend beim Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Übernahme der vollen Verpflegungskosten, inklusive Servicegebühr, abgestimmt und gesichert.

Etwa 30 % der betreuten Kinder erhalten diese Förderung.

Die Kalkulation und die geplante Änderung der Finanzierung wurden im Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales und Kindertagesstätten in der Sitzung am 23.03.2022 gemeinsam mit den Leiterinnen und Vertretern der Elternräte aus den drei städtischen Kitas beraten. Die Mitglieder haben sich einstimmig für diese Änderung zur Kostendeckung ausgesprochen.

 

Nach Beschluss der Stadtvertretung und einer umfassenden Elterninformation sowie der technischen Umsetzung innerhalb der Verwaltung mit dem Softwareanbieter ist der Beginn zum 01.08.2022 geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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