Beschlussvorlage - 2022/0389/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Sanierungsgebiet Zentrum“ der Stadt Hagenow für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Verantwortlich:
- Hochgesandt, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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20.10.2022
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Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag wurde bereits am 08.09.2022 in der Stadtvertretung behandelt. Im Nachgang wurde jedoch festgestellt, dass der tatsächliche Ausgleichsbetrag nicht wie ursprünglich dargestellt 368.506,33 Euro beträgt sondern 466.899,25 Euro. Somit musste der Beschlussvorschlag über eine Änderungs-vorlage angepasst werden. Die Begründung bleibt wie in der Ursprungsvorlage bestehen und wird zur Klarstellung um einen Satz (Fettdruck) ergänzt.
Im Anhang zur Jahresrechnung 2019 wird folgendes zum Haushaltsausgleich für das städtebauliche Sondervermögen-Zentrum- ausgeführt.
Das Jahresergebnis 2019 in der Ergebnisrechnung des städtebaulichen Sondervermögens ist ausgeglichen (vgl. Pos. Nr. 27). In der Finanzrechnung konnten die laufenden Einzahlungen (T€ 966,9) die laufenden Auszahlungen in Höhe von T€ 598,4 decken (vgl. Pos. Nr. 37) und dadurch wurde der jahresbezogene Haushaltsausgleich erreicht. Unter Berücksichtigung der Einzahlungsverrechnung gemäß § 12 Nr. 5 GemHVO-Doppik konnte auch der vollständige Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik dargestellt werden (vgl. Anlage Zusammensetzung und Entwicklung der liquiden Mittel – Zeile 10). Die Investitionsauszahlungen (908,1 T€) konnten im Haushaltsjahr 2019 aus vereinnahmten Fördermitteln und Eigenanteilen nicht gedeckt werden und führten zum Finanzmittelfehlbetrag von T€ 573,0 und somit zur Verminderung der Bestandes an liquiden Mitteln.
Zum Jahresbeginn 2019 wurde ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 368.506,33 Euro ausgewiesen. Im laufenden Haushaltsjahr kommt ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 98.392,92 Euro hinzu (Gesamt 466.899,25 Euro). Um den vollständigen Haushaltsausgleich im Berichtsjahr zu erreichen, wird von der Regelung des § 12 Abs. 5 der GemHVO M-V Gebrauch gemacht. Darin heißt es wörtlich: In Einzelfällen kann mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 durch Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit gedeckt werden, soweit dies der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung dient.
Diesem Zweck soll der Beschlussvorschlag dienen. Ein positives Votum ist Voraussetzung für die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
X |
Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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X |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
X |
Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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X |
Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
