Beschlussvorlage - 2022/0390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Eröffnungsbilanz 2020 für das städtische Sondervermögen –Stadtumbau Ost- wird durch die Stadtvertretung festgestellt.

Gleichzeitig wird der Beschlussvorschlag Nr. 2020/0180 außer Kraft gesetzt.

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Sachverhalt

Durch den Abriss der Sporthalle am Kietz und des Beginns des Schulneubaus am neuen Schulcampus wurde zur Mitfinanzierung wieder das Sondervermögen Stadtumbau Ost aktiviert. Demzufolge war eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Diese wurde im Vorfeld durch

den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und ein Bestätigungsvermerk erteilt.

Somit kann die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Stadtvertretung gemäß

§11 Abs.2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V i.V.m. § 64 Abs.5 Kommunal-verfassung M-V erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

X

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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