Beschlussvorlage - 2022/0414

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Der Bericht ist für Jedermann zur Einsicht öffentlich auszulegen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 176-Übergangsvorschriften der Kommunalverfassung M-V hat die Stadtvertretung mit Beschluss Nr. 2019/0131 dem Optionsrecht der Erstellung eines Beteiligungsberichtes ab 2020 statt einem Gesamtabschluss ab 2024 zugestimmt. Dadurch wird der Verwaltungs-aufwand deutlich minimiert.

Somit ist jedoch gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V jährlich ein Beteiligungs- bericht zu erstellen und der Stadtvertretung bis zum 30.09. vorzulegen. Dem wird mit dem Beschluss nachgekommen. Da die Jahresabschlüsse der Gesellschaften für 2021 noch nicht von den dort zuständigen Gremien beschlossen wurden, tragen die verarbeiteten Daten noch Vorläufigkeitscharakter.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

X

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

X

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

X

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

X

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

Reduzieren

Anlagen

Loading...