Beschlussvorlage - 2022/0422

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Wohngebiet an der alten Gärtnerei“ nördlich Gärtnerweg/Rogahner Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für den Bereich des Flurstücks 93/3, Flur 10, Gemarkung Hagenow (siehe Übersichtsplan).

2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44 einschließlich der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).

3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44 ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten. 

4. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

 Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 16.06.2021 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet des Flurstücks 93/3, Flur 10, Gemarkung Hagenow am Gärtnerweg in Hagenow gestellt. Mit der Nachnutzung einer Teilfläche der alten Gärtnerei soll ein kleiner innerstädtischer Standort westlich der Söringstraße und nördlich des Gärtnerweges bzw. Rogahner Weges städtebaulich sinnvoll für den Wohnungsbau erschlossen werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist für den betreffenden Bereich bereits eine Wohnbaufläche aus, so dass sich der B-Plan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und keine Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich ist.

Da die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfolgt, wird von der Erstellung eines Umweltberichtes und der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz findet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Anwendung. Auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird verzichtet.

Im beschleunigten Verfahren ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht zwingend vorgeschrieben, soll aber zugunsten der Planungssicherheit durchgeführt werden.

Alle Kosten im Zusammenhang des Planverfahrens trägt der Antragsteller. Hierfür wird noch vor dem Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Für die Erarbeitung des B-Plans Nr. 44 wurde Dipl.-Ing. Martin Prütz – Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung, Ziegeleiweg 3, 19057 Schwerin beauftragt.  

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

x 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

x 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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