Beschlussvorlage - 2022/0423
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 7 „Photovoltaikanlage Sudenhof“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Dirk Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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22.11.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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15.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Photovoltaikanlage Sudenhof“, bestehend aus der Satzung mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung mit Arbeitsstand 08.11.2022.
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung am Verfahren zu beteiligen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat am 08.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für die o.g. Planung gefasst. Der Vorhabenträger hat daraufhin die Vorentwürfe der Satzung und der Begründung anfertigen lassen. Die Unterlagen wurden mit dem Fachbereich der III -Bauen und Umwelt abgestimmt und werden den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Ziele für die Aufstellung des B-Plans sind der Klimaschutz, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die bessere Befriedigung des großen Bedarfs an Energie aus regenerativen Quellen. Anlass dazu geben die technische Entwicklung der regenerativen Energieerzeugungsanlagen und die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Auf ca. 42 ha werden sonstige Sondergebiete nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung SO PV = Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen. Die Zulässigkeit der baulichen Anlagen ist in den textlichen Festsetzungen konkret definiert.
Gemäß Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg – Vorpommern, Kapitel 5.3 Energie, Programmsatz (9) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden. Dieses Ziel der Raumordnung kann hier nicht erreicht werden. Die Übereinstimmung des Projekts mit den Vorgaben der Landesplanung soll über ein Zielabweichungsverfahren hergestellt werden.
Der Flächennutzungsplan soll für das Plangebiet im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Dazu wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
Ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen Stadt und Vorhabenträger ist in Vorbereitung, ein erster Entwurf wird demnächst vorgelegt. Vorgaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden können in den Durchführungsvertrag aufgenommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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946,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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