Beschlussvorlage - 2022/0440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Teilnahme der Stadt Hagenow an der Maßnahme „Klimaschutzkoordination“ des Landkreises Ludwigslust-Parchim

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Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss zur Einrichtung einer Klimaschutzkoordination gefasst. Diese Maßnahme hat zwei Bewilligungsvoraussetzungen. Neben dem vom Kreistag gefassten Beschluss ist es zwingende Voraussetzung, dass mindestens 25 % der Ämter im Landkreis an der Maßnahme teilnehmen. Die tendenziell negativen Entwicklungen auf dem Energiemarkt beeinflussen zunehmend unseren Alltag. Dennoch ist festzustellen, dass diese Entwicklung den Ausbau erneuerbarer Energien positiv beschleunigt. Die sich daraus ergebenen Chancen sollten auch von der Stadt Hagenow genutzt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die bereits seit 2008 existierende Kommunalrichtlinie aktualisiert. Erklärtes Ziel ist es, mithilfe dieser Richtlinie Maßnahmen umzusetzen, die dazu beitragen, Treibhausgase zu reduzieren und letztendlich die Lebensqualität durch Schutz des Klimas und durch finanzielle Entlastungen zu sichern. Die Kommunalrichtlinie bietet u.a. die Möglichkeit, einen Klimaschutzkoordinator einzurichten.

Die Teilnahme für die Ämter und Städte ist kostenfrei.

Ein Förderantrag ist vom Landkreis Ludwigslust-Parchim bis zum 31.12.2022 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Errichtung einer Klimaschutzkoordination zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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