Beschlussvorlage - 2022/0439
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Dirk Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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10.01.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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26.01.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
2. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat durchgeführt. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung- aufgefordert.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 sind die geplanten baulichen Entwicklungen eines ehemals gewerblich genutzten Grundstücks, die in diesem Bereich der Ortslage Hagenow Heide von der Stadt Hagenow gesichert werden sollen. Geplant ist die Nutzung des vorhandenen Gebäudes als Büro und Garage sowie der Bau von bis zu zwei Lagerhallen zum Abstellen von Fahrzeugen. Aufgrund der Nachbarschaft zum Wohnen wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Mit dem Vorentwurf sollen frühzeitig die Belange der von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Angaben zur Umweltprüfung abgefordert werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger über die Planungsabsichten informiert.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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809,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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134,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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484,4 kB
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