Beschlussvorlage - 2023/0450
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" für das Gebäude Lange Straße 112 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Dirk Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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07.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Das Gebäude Lange Straße 112 a liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagenow sowie im ausgewiesenen Denkmalbereich „Hagenow – Altstadt“.
Geplant ist die Anbringung einer Werbeanlage über dem Eingangsbereich (1. Obergeschoss) des Gebäudes Lange Straße 112 a. Gemäß § 17 Abs. 1 Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" sind Werbeanlagen nur im Erdgeschoss zulässig.
Da bei dem Gebäude die Eingangstür zurückgesetzt liegt und der Abstand über der Tür zu gering ist um eine Werbeanlage noch in Bereich des Erdgeschosses anzubringen, beantragt der Eigentümer die Befreiung von der Gestaltungssatzung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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x |
Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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