Beschlussvorlage - 2023/0450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des § 17 Abs. 1 Werbeanlagen der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" für das Gebäude Lange Straße 112 a wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Das Gebäude Lange Straße 112 a liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagenow sowie im ausgewiesenen Denkmalbereich „Hagenow – Altstadt“. 

Geplant ist die Anbringung einer Werbeanlage über dem Eingangsbereich (1. Obergeschoss) des Gebäudes Lange Straße 112 a. Gemäß § 17 Abs. 1 Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" sind Werbeanlagen nur im Erdgeschoss zulässig.

Da bei dem Gebäude die Eingangstür zurückgesetzt liegt und der Abstand über der Tür zu gering ist um eine Werbeanlage noch in Bereich des Erdgeschosses anzubringen, beantragt der Eigentümer die Befreiung von der Gestaltungssatzung. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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