Beschlussvorlage - 2023/0476
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagenow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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23.05.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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08.06.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagenow. Für den Änderungsbereich (siehe Übersichtsplan) mit einer Größe von ca. 56 ha soll ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO dargestellt werden.
2. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Hagenow Heide“.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Die Stadt Hagenow möchte aktuellen Anforderungen, wie dem steigenden Bedarf an Energien aus regenerativen Quellen, Rechnung tragen. Anlass dazu geben die technische Entwicklung der regenerativen Energieerzeugungsanlagen und die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aus dem Jahr 2014 besagt, dass bis 2025 der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zwischen 40 und 45 % und bis 2035 zwischen 55 und 60 % betragen soll.
Am 04. Januar 2023 ist die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG 2023) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig aus erneuerbaren Energien besteht. Bis zum Jahr 2030 sollen mind. 80 % des Bruttostromes aus erneuerbaren Energien stammen. Zur Erreichung dieses Zieles sieht das EEG 2023 vor, die Zubauziele für Photovoltaik schrittweise auf 22 Gigawatt pro Jahr anzuheben, im Bereich Solaranlagen soll eine Steigerung der installierten Leistung von 88 Gigawatt im Jahr 2024 auf 215 Gigawatt im Jahr 2030 stattfinden (das EEG 2021 sah für das Jahr 2030 eine installierte Leistung von 100 Gigawatt vor). Im Jahr 2040 soll die installierte Leistung bei 400 Gigawatt liegen. Darüber hinaus wurden mit dem EEG 2023 weitere Flächen für die Solarstromgewinnung freigegeben. Hierzu gehört die Erweiterung des Solar-Randstreifens an Autobahnen und Schienenwegen von 200 m auf 500 m.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 10. Juni 2021 den Antrag „Potentiale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ beraten und beschlossen. Dabei sollen mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen ermöglicht werden, als es bisher durch die Raumordnung möglich gewesen ist. Die Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen dabei über Zielabweichungsverfahren genehmigt werden. Hierfür wurde ein transparentes Punktesystem (Matrix) geschaffen, wonach diese Ausnahmen bewertet und in der Praxis umgesetzt werden können.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzung hat die Stadt Hagenow am 08. September 2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Hagenow Heide“ beschlossen.
Die ca. 56 ha große Fläche umfasst die Flurstücke 70/2, 70/3 und 71/6 der Flur 1, Gemarkung Hagenow Heide.
Das Plangebiet wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 4. Änderung der Stadt Hagenow großteils als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Norden und Nordosten werden Flächen als Schutzgebiet und Schutzobjekt im Sinne des Naturschutzrechtes „Biotop“ dargestellt. Lediglich mittig des Plangebietes befindet sich ein als Fläche für Wald dargestellter Bereich. Dieser ist ebenfalls als Schutzgebiet und Schutzobjekt im Sinne des Naturschutzrechtes „Biotop“ dargestellt. Für das Plangebiet sind darüber hinaus Ausgleichsmaßnahmen (ackerbauliche Maßnahmen/Extensivierung, extensive Grünlandbewirtschaftung, Waldentwicklung, Sukzession, Wiedervernässung von Feuchtland) dargestellt.
Die Planung entspricht somit nicht den Darstellungen des aktuell rechtswirksamen Flächennutzungsplanes. Zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Hagenow Heide“ die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die aktuelle Darstellung der Fläche als Fläche für die Landwirtschaft wird im Bereich der geplanten Fläche in ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO geändert.
Zur Schaffung von Baurecht ist die Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Deshalb beabsichtigt die Stadt Hagenow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
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Mehrbedarf |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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