Beschlussvorlage - 2023/0495
Grunddaten
- Betreff:
-
geförderter Bereitbandausbau Stadt Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Bearbeiter:
- Roland Masche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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11.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Hagenow beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Stadt Hagenow nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Die Stadt Hagenow verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Gemeindegebiet betreffenden Auftragsvolumens bereit zu stellen.
Diese Verpflichtung gilt nur wenn der 10%-ige Eigenanteil aus Landesmitteln (Kommunaler Investment- Fond) refinanziert wird.
Sachverhalt
Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.
Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.
Das Gebiet der Stadt Hagenow ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebietes im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.
Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Hagenow Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.
Die Höhe kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen.
Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert
und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare
Belastung der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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x |
Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,1 kB
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