Beschlussvorlage - 2023/0500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungstabelle (Anlage) abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

a) zur Kenntnis genommen und beachtet werden Stellungnahmen von:

· Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

· Landesamt für innere Verwaltung M-V

· Forstamt Radelübbe

· Straßenbauamt Schwerin

· Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

· WBV Boize-Sude-Schaale

· Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

· Stadtwerke Hagenow GmbH

· WEMAG Netz GmbH

· WEMACOM Telekommunikation GmbH

· Deutsche Telekom AG

· Vodafone Kabel Deutschland GmbH

· 50Hertz Transmission GmbH

· GDMcom Gmbh

b) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

· Landkreis Ludwigslust-Parchim

· Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

· Bergamt Stralsund

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

· Keine

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen. 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 26.01.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ gefasst.

Auf der Stadtvertretersitzung am 26.01.2023 wurden die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen vom 06.03.2023 bis zum 12.04.2023. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.03.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

x 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

x 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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