Beschlussvorlage - 2023/0520
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollmacht an den Hauptausschuss der Stadt Hagenow gemäß § 35 der KV M-V zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung (Zeitvertragsarbeiten) nach Standardleistungsbuch für das Bauwesen - STLB-BauZ - Bereich Hochbau - Leistungsbereich 663 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen, Tapezierarbeiten im Bereich 19230 Hagenow und Ortsteile
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Hendrik Völz
- Verantwortlich:
- Dirk Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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26.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt, dem Hauptausschuss die Vollmacht zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung (Zeitvertragsarbeiten) nach Standardleistungsbuch für das Bauwesen – STLB-BauZ – Bereich Hochbau – Leistungsbereich 663 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen, Tapezierarbeiten im Bereich 19230 Hagenow und Ortsteile zu erteilen.
Sachverhalt
Die Stadt Hagenow beabsichtigt, die neue Rahmenvereinbarung im Leistungsbereich 663 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen, Tapezierarbeiten im Bereich 19230 Hagenow und Ortsteile für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 (Laufzeit: 3 Jahre) zu schließen. Die Auftragswertschätzung für dieses Gewerk liegt, gerechnet auf die Laufzeit von 3 Jahren, bei 368.615,07 €. Diese Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirksamkeit mit Erreichen der Laufzeit bzw. - unabhängig von der vorgesehenen Laufzeit - mit Erreichen des aufgeführten Auftragswerts (gem. EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20). Die Ausschreibung für die Rahmenvereinbarung wurde als öffentliche Ausschreibung mit Submission am 23.10.2023 durchgeführt. Eine Auswertung der Angebote wird frühestens in der 44. KW vorliegen. Da ein fristgerechter Versand der Beschlussvorlage dann nicht mehr möglich ist, wird diese Vollmacht an den Hauptausschuss benötigt. Eine Vergabeentscheidung des außerordentlichen Hauptausschusses am 23.11.2023 ist notwendig, um einen Zuschlag in der Bindefrist zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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X |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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X |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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X |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
X |
Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
1.128.200,00 € * |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
368.615,07 € |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
* Haushaltsmittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2024 im Bereich „Werterhaltung Gebäude und Außenanlagen – 1.128.200,00 € (bestehend aus: Sachkonto 523130000 – Gebäude – 1.086.200,00 € und Sachkonto 523120000 – Außenanlagen – 42.000,00 €)
Die Haushaltsmittelanmeldungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 erfolgen im Rahmen der kommenden Haushaltsplanungen.
Raum für zusätzliche Eintragungen:
