Beschlussvorlage - 2023/0530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von kommunalen Kindertageseinrichtungen.

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Sachverhalt

Mit dem neuen Hortgebäude am Kietz wurde eine neue Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft eröffnet und ist deshalb in die Satzung aufzunehmen. 

In den vergangenen Monaten wurde die Inanspruchnahme der Betreuungszeiten in den Randbereichen durch die Leitungskräfte und den Bereich Kitas und Schulen umfassend analysiert und auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis werden in der Satzung die Öffnungszeiten den tatsächlichen Bedarfen angepasst. Dadurch kann das vorhandene Personal effektiver in den Kernbetreuungszeiten eingesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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