Beschlussvorlage - 2023/0533
Grunddaten
- Betreff:
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Umbenennung von Straßennamen in den Ortsteilen Hagenow Heide, Viez und Granzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Katrin Wöhlke
- Verantwortlich:
- Herr Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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21.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-M-V) liegt die Benennung von Straßen in gemeindlicher Zuständigkeit. Die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion bezweckt die Identifizierbarkeit einer Straße, welche über die Grenzen einer Gemeinde hinausreichen muss. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Bestimmungsort sowohl durch Private als auch Vertreter öffentlicher Einrichtungen (z.B. Rettungsdienst, Post etc.) eindeutig bezeichnet und aufgesucht werden kann. Gründe des öffentlichen Wohls für die Umbenennung gleichnamiger Straßen sind bereits dadurch gegeben, dass mit der Beseitigung der Verwechslungsgefahr künftige Irreführungen vermieden werden. Bei Umbenennungen, aus denen sich wirtschaftliche Folgen für die Anlieger ergeben können, haben die Anlieger ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Kommt es aufgrund von Gebietsänderungen zu einer Doppelung von Straßennamen, reduziert sich das Ermessen der Gemeinde nach § 51 StrWG M-V aufgrund der akuten Verwechslungsgefahr.
Bei der Auswahlentscheidung, welche der namensgleichen Straßen umbenannt wird, ist die Vielzahl der betroffenen Anlieger und ggf. Gewerbetreibenden sowie die Frage, ob eine der Straßen mit ihrem Namen ganz besonders der Orientierung dient, zu berücksichtigen.
Die „Dorfstraße“ befindet in den Ortsteilen Granzin und Scharbow.
Im Ortsteil Granzin sind 76 Einwohner und im Ortsteil Scharbow sind 180 Einwohner in der „Dorfstraße“ wohnhaft. Bei der Entscheidungsfindung wurden ebenfalls die Gewerbetreibenden berücksichtigt. Für die Umbenennung in „Karkweg“ wurde eine alte Flurkarte herangezogen.
Der „Mühlenweg“ befindet sich in den Ortsteilen Hagenow Heide und Viez.
Im Ortsteil Hagenow Heide sind 15 Einwohner und im Ortsteil Viez sind 22 Einwohner im „Mühlenweg“ wohnhaft.
Die Ortsbeiräte Hagenow Heide und Viez haben sich zu der Umbenennung abgestimmt. Der Mühlenweg in Hagenow Heide soll erhalten bleiben. Hier steht eine Turmwindmühle aus dem Jahr 1896, welche auch in der Mühlendatenbank geführt ist. Die Umbenennung erfolgt demzufolge im Ortsteil Viez. Hierzu wurden Recherchen durchgeführt. Die Mühle in Viez wird in der Mühlendatenbank als Wassermühle geführt. Um den örtlichen Bezug zu erhalten, erfolgt die Umbenennung in „Zur Wassermühle“.
Der „Waldweg“ befindet sich im Ortsteil Hagenow Heide und im Ortsteil Viez.
Im Ortsteil Hagenow Heide sind 7 Einwohner und im Ortsteil Viez 49 Einwohner im „Waldweg“ wohnhaft.
Die Ortsbeiräte Hagenow Heide und Viez haben sich zur Umbenennung des „Waldweges“ abgestimmt. Im Ortsteil Viez wären mehr Einwohner durch die Umbenennung betroffen. In Hagenow Heide wird daher der „Waldweg“ umbenannt. Hier bietet sich die Verlängerung der Straße „Friedensweg“ an.
Ein Kostenerstattungsanspruch der betroffenen Anwohner im Zusammenhang mit einer sachlich begründeten Umbenennung besteht nicht. Hinsichtlich der Kosten für eine amtliche Umbenennung ist anzumerken, dass dem Bürger für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass und im Personalausweis keine Gebühren entstehen.
Kostenpflichtig ist die unverzügliche Änderung des Fahrzeugscheins. Die kostenpflichtige Änderung von Angaben zum Fahrzeughalter im Fahrzeugbrief ist dagegen erst anlässlich der nächsten Befassung (vgl. § 27 STVZO) mit den Fahrzeugpapieren vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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x |
Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
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Mehrbedarf |
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Gesamtkosten |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
