Beschlussvorlage - 2024/0590

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile.

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Sachverhalt

Klicken Sie hier für Sachverhalt.Die Kommunalverfassung ist mit Wirkung ab dem 09. Juni 2024 in wesentlichen Punkten geändert worden. Dementsprechend muss die Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile angepasst werden.

 

Im § 4 Absatz 4 sind Einzelheiten für die Übertragung der öffentlichen Sitzungen geregelt.

 

§ 4 a regelt die digitale Durchführung von Sitzungen.

 

Bei Vergabeverfahren entscheidet der Hauptausschuss nach der Neuregelung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren ab bestimmten Wertgrenzen.

Die Vergabe von Aufträgen erfolgt nunmehr ohne die Beteiligung von Gremien.

 

Bei Personalentscheidungen nach § 38 Absatz 2 Satz 5 KV M-V ist das Einvernehmen des Hauptausschusses herzustellen.

 

Das Sitzungsgeld ist entsprechend des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept auf 30,00 € festgelegt worden.

 

Nach der 1. Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung können Aufwandsentschädigungen angepasst werden.

 

Nach § 42 KV M-V erfolgt die Besetzung der Ortsteilvertretungen nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen: Reduzierung der Sitzungsgelder

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Anlagen

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