Beschlussvorlage - 2024/0604
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Stadt Hagenow zum Landesrahmenvertrag gemäß Kitaförderungsgesetz (KiföG MV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Recht / Personal / Kita's / Schulen
- Bearbeiter:
- Birgit Heimke
- Verantwortlich:
- Heimke, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.10.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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14.11.2024
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Sachverhalt
Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt über regelmäßige Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim gemäß den Vorgaben, die sich aus dem Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit den Festlegungen des Landesrahmenvertrages ergeben. Seit fast 10 Jahren arbeiteten (Träger der freien Jugendhilfe und Vertreter der Kommunen) mit den Leistungsträgern am Abschluss eines neuen Rahmenvertrages, der in einem Schlichtungsverfahren mündete. Im Januar 2024 wurde eine Einigung erzielt.
Der Landesrahmenvertrag beinhaltet landesweite einheitliche Standards für den Personalschlüssel (Betreuungsschlüssel zuzüglich Urlaubs- und Krankheitszeiten9, Investitions- und Unterhaltungskosten sowie Sach- und Bewirtschaftungskosten und einheitliche Verhandlungsgrundlagen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. Viele dieser Pauschalen lehnen sich an die bereits im Landkreis Ludwigslust-Parchim verhandelten Höhen der Vergangenheit an. Landesweit gab es in dem Bereich große Unterschiede.
Aus Sicht der Stadt Hagenow vereinfacht dieser Beitritt für Verwaltung und Kitaleitungen zukünftige Entgeltverhandlungen. Es herrscht Klarheit über Kostenhöhen und anerkennbare Leistungen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim soll ab dem 01.01.2025 nach den neuen Vorgaben verhandelt werden.
Tritt die Stadt Hagenow nicht bei, wird bei zukünftigen Entgeltverhandlungen auf die Pauschalen verzichtet und Nachweise und Einzelbegründungen zu den zu verhandelnden Kosten müssen für jeden Bestandteil des Leistungskataloges erbracht werden. Der etwas verbesserte Personalschlüssel wird dann möglicherweise ebenfalls nicht zur Anwendung kommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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x |
Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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x |
Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten: keine
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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