Beschlussvorlage - 2016/0060
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss der Stadtvertretung der Stadt Hagenow über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hagenow für das Gebiet "südöstlich der B 321/ Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne" für den Änderungsbereich zwischen der B 321, der Sudenhofer Straße und der Gottlieb-Daimler-Straße nach § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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06.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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29.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 28.04.2016 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst. In gleicher Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung. Diese erfolgte in der Zeit vom 06.06.2016 bis einschließlich 08.07.2016. Entsprechend § 4 Abs.2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.05.2016 am Verfahren beteiligt.
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, ist der nächste Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden. Daher ist keine Genehmigung erforderlich.
Bei der Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist anzugeben, dass die Änderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt ist. Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 rechtsverbindlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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559,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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761,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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111,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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167,8 kB
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