Beschlussvorlage - 2016/0066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Stellungnahme der Stadt Hagenow zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „Wittenburg Village“ in Wittenburg.

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

In der Stadt Wittenburg ist in Ergänzung zum bestehenden „Alpincenter Hamburg-Wittenburg“ an der A24 Berlin-Hamburg das Vorhaben „Wittenburg Village“ geplant. Das Vorhaben umfasst das Factory Outlet Center, ein Feriendorf, Spiel- und Sportanlagen, Anlagen für Outdoor-Aktivitäten, ein Schwimmbad sowie die Erweiterung der Hotelanlage.

Kernstück des Vorhabens ist die Ansiedlung eines Factory Outlet Centers (FOC) mit 12.600 m² Verkaufsfläche und ca. 60 Läden. Für das bestehende Hotel ist eine Erweiterung von derzeit 120 Zimmern auf rund 250 Zimmer geplant. Das Feriendorf soll ca. 87 Ferienhäuser und ein Gästehaus mit ca. 100 Zimmern umfassen.

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wurde auf der Grundlagen des Landesplanungsgesetzes durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens beauftragt.

Zielstellung ist es, die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren ist, ob andere Planungen oder Vorhaben beeinflusst werden und welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

Im Raumordnungsverfahren ist die Stadt Hagenow als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden, zu der wir wie folgt Stellung nehmen. (Siehe Anlage) 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung Handwerk, Gewerbe und Tourismus hat auf seiner Sitzung am 10.11.2016 vorgeschlagen, die Stellungnahme zum Punkt Verkehr wie folgt zu ergänzen: Die L04 durch Hagenow ist die vorgesehen Entlastungsstrecke für die A24 im Abschnitt Hagenow-Wittenburg. Durch das FOC ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen aus Richtung Schwerin auf der L04 zu rechnen. Als weitere Entlastungsstrecke sollte daher die parallel zur Autobahn verlaufende K27 ausgebaut werden, um bei Störungen auf der A24 die Aufnahmefähigkeit Hagenows für fließenden Verkehr nicht zu überfordern. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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