Beschlussvorlage - 2017/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Hagenow mit der

Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt, den

Teilhaushalten und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur

Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Durch einen früheren Beginn mit den haushaltsvorbereitenden Maßnahmen ist es gelungen,

den ersten Haushaltsentwurf für 2017 schon im September letzten Jahres vorstellen zu

können. Auch die darauf folgenden Haushaltsberatungen konnten in der ersten Oktober-hälfte abgeschlossen werden. Diesem Umstand und der sich ergebenen guten finanziellen

Grundlagen ist es zu verdanken, dass der Haushaltsplan 2017 schon relativ frühzeitig zur

Beschlussfassung vorliegt.

Erstmals seit 2012 kann mit dem städtischen Haushalt der Haushaltsausgleich entsprechend

den gesetzlichen Bestimmungen erreicht werden. Dieses trifft für das laufende Haushaltsjahr

sowie für den Finanzplanungszeitraum zu.

 

Die Grundlagen für die Haushaltsplanung sind die Folgenden:

- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 29.09.2016

- Ergebnisse der Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des Bundes

  vom 02.-04.11.2016 in Nürnberg

- Hinweise zu den Haushalten der Kommunen für 2017, Schreiben der Rechtsaufsichts-

  behörde vom 09.11.2016

- Kreistagsbeschluss vom 15.12.2016 zum Kreisumlagesatz 2017

- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindean-

  teils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vom 23.09.2014 (BGBl. I

  S. 1554)

- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der

   Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer

   nach § 5c des Gemeindereformgesetzes vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 1555)

- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2017

 

Der in der Haushaltssatzung ausgewiesene negative Saldo der ordentlichen Erträge und

Aufwendungen in Höhe von 304.600,00 Euro kann voll durch eine Entnahme aus der

zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Da dieser Minusbetrag durch die

Planung der Abschreibungen (1.649.300,00 Euro) entstanden ist, lässt der Gesetzgeber

ausdrücklich die Entnahmemöglichkeit gemäß § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik MV zu.

Im Finanzhaushalt wird nach Abzug der Tilgung ein Überschuss von 403.000,00 Euro

ausgewiesen. Dieser Plusbetrag sowie ein positiver Saldo aus dem Rechnungsjahr 2016

decken die volle Liquidität im Finanzplanungszeitraum ab.

Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2.745.900,00 Euro.

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 288.000,00 Euro dient zur Absicherung des

Eigenanteils für das Sanierungsgebiet -Zentrum- im Plan Jahr 2020.

Erstmals werden infolge des vorhandenen Haushaltsausgleichs Übertragungsermächtigungen gemäß § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik MV eingeräumt.

Trotz der guten Haushaltsdaten kommt dem Thema Haushaltskonsolidierung weiterhin eine

zentrale Bedeutung zu, denn es gilt langfristig eine solide Finanzwirtschaft vorzuhalten.

Weiterführend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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