Beschlussvorlage - 2016/0069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/1 der Stadt Hagenow für das               „Gewerbe- und Industriegebiet Steegener Chaussee/Holzwerke“ und die Begründung werden in der vorliegenden               Fassung gebilligt.

 

Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung

 

2.Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 der Stadt Hagenow für das               „Gewerbe- und Industriegebiet Steegener Chaussee/Holzwerke“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2               BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher               Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 29.09.2016 wurde der Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 gefasst.

Die HMS Holzindustrie Hagenow GmbH plant in den Baublöcken 4 und 5 den Bau einer Trocknungsanlage für die Herstellung von Holzpellets einschließlich Silos zur Zwischenlagerung und eine Absackanlage mit Lagerhalle. Im Bereich der geplanten Anlagen ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan und der 1. Änderung ein offener Graben mit Geh- und Fahrrechten zugunsten des Wasser- und Bodenverbandes festgesetzt. Daher macht sich die teilweise Verlegung/Verrohrung des Grabens erforderlich. Mit der Verschiebung des Grabens sind gleichzeitig die Baugrenzen neu festzusetzen und das Geh- und Fahrrecht zugunsten des WBV und der Stadt Hagenow wieder zu sichern.

Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.

Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

X

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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