Beschlussvorlage - 2016/0069
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 der Stadt Hagenow für das "Gewerbe- und Industriegebiet Steegener Chaussee/Holzwerke" zwischen Steegener Chaussee und Schmaar gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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02.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/1 der Stadt Hagenow für das „Gewerbe- und Industriegebiet Steegener Chaussee/Holzwerke“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung
2.Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 der Stadt Hagenow für das „Gewerbe- und Industriegebiet Steegener Chaussee/Holzwerke“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 29.09.2016 wurde der Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 gefasst.
Die HMS Holzindustrie Hagenow GmbH plant in den Baublöcken 4 und 5 den Bau einer Trocknungsanlage für die Herstellung von Holzpellets einschließlich Silos zur Zwischenlagerung und eine Absackanlage mit Lagerhalle. Im Bereich der geplanten Anlagen ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan und der 1. Änderung ein offener Graben mit Geh- und Fahrrechten zugunsten des Wasser- und Bodenverbandes festgesetzt. Daher macht sich die teilweise Verlegung/Verrohrung des Grabens erforderlich. Mit der Verschiebung des Grabens sind gleichzeitig die Baugrenzen neu festzusetzen und das Geh- und Fahrrecht zugunsten des WBV und der Stadt Hagenow wieder zu sichern.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| X | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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513,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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530,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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112,9 kB
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