Beschlussvorlage - 2017/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Stadtwerke Hagenow GmbH

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Landesforst M-V
  • Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
  • Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

  • keine

d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die keine Hinweise und
    Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben:

  • HanseWerk
  • AG50 Hertz Transmission GmbH
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH
  • Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land
  • Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  1. Die von der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Senioren- und Behindertenbeirat
  • Hr. Adickes und Anwohner des Veilchenweges und Tulpenweges
  • Fr. Hoffmann und Hr. Vinzelberg
  • Fr. Kuhnert

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

  • keine

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

  • keine

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 02.02.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee IIgefasst. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Auf der Stadtvertretersitzung am 02.02.2017 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 06.03.2017 bis zum 07.04.2017 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.02.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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