Beschlussvorlage - 2017/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Steegener Chaussee / Holzwerke“ vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und

            Katastrophenschutz M-V

Landkreis Ludwigslust-Parchim

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und

    Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben

Stadtwerke Hagenow

WEMAG AG

Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas,

            Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land

 

2.Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
 

Die Stadtvertretung hat am 28.09.2016 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Steegener Chaussee / Holzwerke“ gefasst. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. 

Auf der Stadtvertretersitzung am 02.02.2017 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 06.03.2017 bis zum 07.04.2017 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.02.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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