Beschlussvorlage - 2017/0025
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 "Steegener Chaussee / Holzwerke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Beate Jäschke
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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23.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Steegener Chaussee / Holzwerke“ vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
•Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
•Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
•Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
•Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz M-V
•Landkreis Ludwigslust-Parchim
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
•keine
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
•keine
d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und
Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben
•Stadtwerke Hagenow
•WEMAG AG
•Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas,
Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land
2.Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 28.09.2016 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Steegener Chaussee / Holzwerke“ gefasst. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Auf der Stadtvertretersitzung am 02.02.2017 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 06.03.2017 bis zum 07.04.2017 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.02.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.
Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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215,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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106 kB
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5
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(wie Dokument)
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481,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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151,8 kB
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