Antrag der Politik - 2017/0036
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Politik
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Verantwortlich:
- Stadtvertretervorsteherin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.06.2017
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28.09.2017
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 28.02.2017 teilte uns der Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, mit, dass einige Regelungen in der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Hagenow nicht den Vorschriften der Kommunalverfassung M-V entsprechen und demzufolge anzupassen sind.
Es handelt sich im Einzelnen um folgende Punkte:
§ 2 Abs. 4:
Dieser Absatz „Mitglieder von Ausschüssen oder Ortsteilbeiräten können als Zuhörer an den nicht öffentlichen Beratungen der Stadtvertretung in Angelegenheiten teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mitgewirkt haben“ – wird vollständig gestrichen, da die Regelung unzulässig ist.
§ 5 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt geändert:
„Tagesordnungspunkte, die von einem Stadtvertreter/ einer Stadtvertreterin, einem Ortsteilbeirat oder der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister beantragt worden sind, können nur dann durch Mehrheitsbeschluss abgesetzt werden, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen. (gem. § 29 (1) KV angepasst)
§ 11 Abs. 3 Satz 4 wird wie folgt geändert:
„In öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung sind Tonaufzeichnungen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung in geheimer Abstimmung widerspricht“. (gem. § 29 (5) KV angepasst)
§ 12 Abs. 2:
Der Passus „und Akteneinsicht gewähren“ wird gestrichen.
Akteneinsicht ist gemäß § 34 Abs. 4 KV M-V auf Antrag jedem Gemeindevertreter zu gewähren. Eines Antrages einer Fraktion bedarf es dafür nicht.
§ 12 Abs. 3:
Der Passus „Sie (die Fraktionen) üben die Kontrollpflicht gegenüber der Verwaltung aus“, wird gestrichen, da dafür keine gesetzliche Vorschrift bekannt ist.
Der Satz: „Innerhalb der Fraktion muss dafür gesorgt werden, dass vertrauliche Informationen nicht unbefugten Dritten zugänglich werden (Verschwiegenheitspflicht), wird ebenfalls gestrichen, da gemäß § 23 (3) KV die Stadtvertreter zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,3 kB
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