Beschlussvorlage - 2017/0059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow bestätigt die Vorhaben auf der Prioritätenliste, die im Ergebnis des Prozesses der Erarbeitung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Hagenow beschlossen wurden. In Aktualisierung der Prioritätensetzung erfolgt nachfolgende Einordnung:

 

Investition zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft:

Priorität 1:

Energetische Sanierung und Erweiterung der Europaschule - Bauteil Hort mit Multifunktionsraum

Priorität 2:

Sanierung Kita Regenbogenland auf dem Kietz

Priorität 3:

Sanierung Kita Matroschka in der Neuen Heimat

 

 

Investition zur Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes oder der Verbesserung der städtischen Umweltqualität:

Priorität 1:

Aufwertung Grünzug entlang der Schmaar und Verkehrsberuhigung Hagenstraße

Priorität 2:

Platzgestaltung Lindenplatz

Priorität 3:

Großsportanlage

 

 

Sonstige Vorhaben:

Priorität 1 Ansiedlungsoffensive

 

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2015 den Beschluss über die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes gefasst. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ist unter breiter Einbindung der Öffentlichkeit, Interessensgruppen und Akteure erarbeitet worden.

Es wurde über die Prioritätenliste der im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Beantragung vorgesehenen Projekte gefasst.

 

Die Stadt Hagenow als Mittelzentrum ist aufgerufen, dem Landesförderinstitut M-V bis zum 30.09.2017 Projektvorschläge im Rahmen des 2. Förderaufrufes zu unterbreiten.

 

Von den Projekten, die seitens einer Gemeinde für die Einreichung bei den Wettbewerbsaufrufen ausgewählt werden, muss im Laufe der Förderperiode 2014 - 2020 mindestens eines eine Investition zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft (Ziel 9 - "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung") und mindestens eines eine Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes oder der Verbesserung der städtischen Umweltqualität (Ziel 6 - "Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz") zum Gegenstand haben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

zunächst Projektvorauswahl, die Darstellung finanzieller Auswirkungen erfolgt erst nach Berücksichtigung im Ergebnis der Vorauswahl

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

X

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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