Beschlussvorlage - 2017/0084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Hagenow mit der

Anlage Haushaltsplan und dessen Bestandteile Ergebnis- und Finanzhaushalt,

den Teilhaushalten und den Stellenplan. Die anliegenden Wirtschaftspläne werden zur

Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:


Die Umstellung des Planungsprozesses mit der früheren Abgabe der Haushaltsan-meldungen macht sich in diesem Jahr besonders bemerkbar. Denn es ist schon viele Jahre her, dass noch im Dezember des laufenden Jahres der Haushalt für das Folgejahr aufgestellt werden konnte.

Befördernd zeigt sich auch die positive Konjunkturlage in Deutschland, welche sich in der

guten Ausgangslage der zu planenden Haushaltsdaten widerspiegelt.

Der Haushaltsentwurf wurde erstmals in seiner Urfassung am 11.09. im Finanzausschuss vorgestellt. Hier wurde im Ergebnishaushalt nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ein Fehlbetrag von 426.000,00 Euro ausgewiesen. Der Finanzhaushalt war bereits ausgeglichen. Im Investitionshaushalt wurde eine Unterdeckung von 691.900,00 Euro

ausgewiesen.

Nach Beendigung der Haushaltsberatungen liegt ein in allen Teilen ausgeglichener Haushaltsplan vor.

Somit kann im zweiten Jahr in Folge diese positive Bilanz gezogen werden.

In dem erstellten Haushaltsplan, sind alle aktuell verfügbaren Finanzdaten eingeflossen.

Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:

 

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Finanz. Auswirkung

- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 13.10.2017.

- Ergebnisse der 152. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des

  Bundes vom 07.-09.11.2017 in Braunschweig.

- Schreiben des Landkreises vom 06.11.2017 zur Erhebung der Kreisumlage.

- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindean-

  teils an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vom 27.09.2017 (BGBl.

  S. 3517).

- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der

   Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer

   nach § 5c des Gemeindereformgesetzes vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 1555).

- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2018.

- Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde mit Hinweisen zu den Haushalten der Kommunen,

  Ämter und Zweckverbände für das Haushaltsjahr 2018 vom 17.11.2017.

 

Der in der Haushaltsatzung ausgewiesene negative Saldo der ordentlichen Erträge und Auf-

wendungen in Höhe von 806.500,00 Euro kann voll durch eine Entnahme aus der zweckge-

bundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Gemäß § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik MV ist diese Ausgleichsmöglichkeit vom Gesetzgeber ermöglicht.

Im Finanzhaushalt entsteht nach Tilgungsabzug ein negativer Saldo von 203.900,00 Euro.

Ein Ausgleich dieses Betrages in 2018 und Folgejahren ist durch den hohen Liquiditätsstatus

in vollem Umfang gegeben.

Erstmalig sind wir in der Lage die neue Möglichkeit gemäß § 12 Punkt 4 GemHVO zu nutzen, indem freie Liquiditätsmittel als Saldo aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen zur Investitionsfinanzierung genutzt werden. In 2018 führen wir 161.000,00 Euro dem Investitionshaushalt zu.

Diese Zuführung, die sich laut Finanzplanung auch in den Folgejahren ergibt, stellt somit ein eigenständiges kreditunabhängiges Finanzierungsinstrument im Investitionsbereich dar.

Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.905.400,00 Euro.

Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 485.000,00 Euro in der Haushaltssatzung

verankert, davon entfallen 405.000,00 Euro zur Absicherung des Eigenanteils für die Städte-

bauförderung im Jahr 2021.

Infolge des vorhandenen Haushaltsausgleichs werden gemäß § 15 Abs.1 GemHVO-Doppik

MV für bestimmte ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen Übertragungsermächti- gungen erteilt.

Trotz der guten Rahmendaten sollte der eingeschlagene Konsolidierungsprozess weiter geführt werden, um eine Verstätigung der finanziellen Situation zu erreichen.

Weiterführend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

X

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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