Beschlussvorlage - 2017/0047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger               öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf               des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ hat die               Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage)               abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  • Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden 
  • GASCADE Gastransport GmbH
  • HanseWerk AG
  • Stadtwerke Hagenow GmbH
  • Bergamt Stralsund
  • Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • GDMcom
  • Forstamt Radelübbe

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

  • Bürger 1

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

  • keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
    Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
    Kenntnis genommen:

  • 50Hertz Transmission GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
  • HanseWerk AG - Gasspeicher
  • Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin und Warlitz

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher               Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem               Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am 29.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ aufzustellen.

Auf der Stadtvertretersitzung vom 06.04.2017 wurde der Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen vom 08.05.2017 bis 09.06.2017. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.05.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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