Beschlussvorlage - 2017/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II" der Stadt Hagenow -Abwägungsbeschluss über den erneuten Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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17.10.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum erneuten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtvertretung der Stadt Hagenow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.
Es ergeben sich somit:
-zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Hagenow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am 02.02.2017 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 42 wurde bisher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Aba. 4 BauGB aufgestellt.
Die Stadt Hagenow hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 06.03.2017 bis zum 07.04.2017 in der Stadtverwaltung der Stadt Hagenow, Fachbereich III Bauen und Umwelt, öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit den Planunterlagen zum Entwurf beteiligt. Es wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden abgegeben. Im Ergebnis der Abwägung wurden die Planunterlagen geändert und waren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 17.07.2017 bis zum 18.08.2017 in der Stadtverwaltung der Stadt Hagenow, Fachbereich III Bauen und Umwelt. Im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens wurden von der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden Stellungnahmen abgegeben.
Die Stadt Hagenow hat die nunmehr eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Im Ergebnis ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden.
Maßgeblich sind die Belange der Verfahrenswahl zu überprüfen. Die Stadt Hagenow wird einen Verfahrenswechsel durchführen und das Planverfahren nach § 13b BauGB weiterführen.
Darüber hinaus sind die Belange der Einhaltung des Waldabstandes nach § 20 Landeswaldgesetz und die Belange des Gewässerschutz nach § 38 Wasserhaushaltsgesetz in den Planunterlagen zu beachten. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse war die vorhandene Schallimmissionsprognose zu überarbeiten. Die Ergebnisse haben Einfluss auf die Planunterlagen. Eine geordnete Niederschlagswasserbeseitigung ist im weiteren Verfahren darzustellen und zu sichern. Die Belange des Artenschutzes sind entsprechend den Erfordernissen der Behörde zu berücksichtigen.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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