Beschlussvorlage - 2017/0084
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hagenow mit Anlagen
für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Verantwortlich:
- Hochgesandt, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.12.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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14.12.2017
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Umstellung des Planungsprozesses mit der früheren Abgabe der Haushaltsan-meldungen macht sich in diesem Jahr besonders bemerkbar. Denn es ist schon viele Jahre her, dass noch im Dezember des laufenden Jahres der Haushalt für das Folgejahr aufgestellt werden konnte.
Befördernd zeigt sich auch die positive Konjunkturlage in Deutschland, welche sich in der
guten Ausgangslage der zu planenden Haushaltsdaten widerspiegelt.
Der Haushaltsentwurf wurde erstmals in seiner Urfassung am 11.09. im Finanzausschuss vorgestellt. Hier wurde im Ergebnishaushalt nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ein Fehlbetrag von 426.000,00 Euro ausgewiesen. Der Finanzhaushalt war bereits ausgeglichen. Im Investitionshaushalt wurde eine Unterdeckung von 691.900,00 Euro
ausgewiesen.
Nach Beendigung der Haushaltsberatungen liegt ein in allen Teilen ausgeglichener Haushaltsplan vor.
Somit kann im zweiten Jahr in Folge diese positive Bilanz gezogen werden.
In dem erstellten Haushaltsplan, sind alle aktuell verfügbaren Finanzdaten eingeflossen.
Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:
Finanz. Auswirkung
- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 13.10.2017.
- Ergebnisse der 152. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des
Bundes vom 07.-09.11.2017 in Braunschweig.
- Schreiben des Landkreises vom 06.11.2017 zur Erhebung der Kreisumlage.
- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindean-
teils an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vom 27.09.2017 (BGBl.
S. 3517).
- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der
Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer
nach § 5c des Gemeindereformgesetzes vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 1555).
- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2018.
- Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde mit Hinweisen zu den Haushalten der Kommunen,
Ämter und Zweckverbände für das Haushaltsjahr 2018 vom 17.11.2017.
Der in der Haushaltsatzung ausgewiesene negative Saldo der ordentlichen Erträge und Auf-
wendungen in Höhe von 806.500,00 Euro kann voll durch eine Entnahme aus der zweckge-
bundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Gemäß § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik MV ist diese Ausgleichsmöglichkeit vom Gesetzgeber ermöglicht.
Im Finanzhaushalt entsteht nach Tilgungsabzug ein negativer Saldo von 203.900,00 Euro.
Ein Ausgleich dieses Betrages in 2018 und Folgejahren ist durch den hohen Liquiditätsstatus
in vollem Umfang gegeben.
Erstmalig sind wir in der Lage die neue Möglichkeit gemäß § 12 Punkt 4 GemHVO zu nutzen, indem freie Liquiditätsmittel als Saldo aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen zur Investitionsfinanzierung genutzt werden. In 2018 führen wir 161.000,00 Euro dem Investitionshaushalt zu.
Diese Zuführung, die sich laut Finanzplanung auch in den Folgejahren ergibt, stellt somit ein eigenständiges kreditunabhängiges Finanzierungsinstrument im Investitionsbereich dar.
Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.905.400,00 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 485.000,00 Euro in der Haushaltssatzung
verankert, davon entfallen 405.000,00 Euro zur Absicherung des Eigenanteils für die Städte-
bauförderung im Jahr 2021.
Infolge des vorhandenen Haushaltsausgleichs werden gemäß § 15 Abs.1 GemHVO-Doppik
MV für bestimmte ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen Übertragungsermächti- gungen erteilt.
Trotz der guten Rahmendaten sollte der eingeschlagene Konsolidierungsprozess weiter geführt werden, um eine Verstätigung der finanziellen Situation zu erreichen.
Weiterführend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
| X | Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 MB
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