Beschlussvorlage - 2018/0001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Für den südlichen bebauten Bereich an der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow soll eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB               aufgestellt werden.

 

2.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

3.Der Entwurf der Außenbereichssatzung Scharbow für den südlich bebauten Bereich an               der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow und die Begründung               werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung

 

4.Der Entwurf der Außenbereichssatzung Scharbow für den südlichen bebauten Bereich an               der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow und die Begründung sind               gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger               öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die bebauten Flächen entlang der Dorfstraße vom Abzweig Landesstraße 04 (Hagenow-Wittenburg) bis zum Ortseingang von Scharbow sind im Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt.

Die Bebauung zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow mit neun bebauten Grundstücken beidseitig der Dorfstraße stellt eine Wohnbebauung von einigem Gewicht dar. Die Grundstücke sind als Einzelgrundstücke mit größeren Abständen regelmäßig entlang der Dorfstraße aufgereiht und nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Somit sind die Voraussetzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gegeben.

Die Lücken zwischen den einzelnen Grundstücken im südlichen Bereich sollen durch Wohngebäude geschlossen werden. Kleinere Handwerksbetriebe sollen zugelassen werden. Mit der Abgrenzung der Außenbereichssatzung wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich südlich der beidseitigen Wegeflurstücke erreicht. 

Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB kommt das Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung. Danach sind die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Scharbow und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung Scharbow unberücksichtigt bleiben können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

10.000,00 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

600,00 €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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