Beschlussvorlage - 2018/0002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow fasst den Beschluss über die Aufstellung des               vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hagenow "Wohnbebauung in               Scharbow, Dorfstraße 55".

 

2.Der Plangeltungsbereich befindet sich im Ortsteil Scharbow, östlich der Dorfstraße und wird               wie folgt begrenzt:

-          im Norden:durch einen vorhandenen Graben (Vorflut),

-          im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden:durch einen unbefestigten Weg, 

-          im Westen:durch die Dorfstraße.

 

3.Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für               die Erweiterung der vorhandenen Bebauung mit Integration einer Betreiberwohnung und               zugehörigen Nebengebäuden und Garagen.

 

4.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu                  machen.

5.Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

An die Stadt Hagenow wurde ein Antrag zur Aufstellung einer Bauleitplanung zur Sicherung einer Wohnnutzung zur Eigennutzung für das Flurstück 103/2 in Scharbow, Dorfstraße 55 gestellt. Die Stadt Hagenow möchte diesen Antrag unterstützen.

Das Grundstück ist derzeit mit einem Gebäude mit 6 Mietwohnungen bebaut, welches vor der Wende errichtet, in den vergangenen Jahren umfassend saniert wurde und dazu geeignet ist, den Wohnbedarf in der Ortslage mit zu decken. Weiterhin befindet sich auf dem Grundstück Nebengelass. Dazu gehören auch im rückwärtigen Bereich vorhandene Garagengebäude.

 

Die Fläche ist in einem engen baulichen Zusammenhang mit der Gesamtsortslage Scharbow verbunden. Im Flächennutzungsplan ist die besagte Fläche nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen, verfügt jedoch im nördlichen Bereich über einen baulichen Zusammenhang mit der westlich angrenzenden und zur Arrondierung vorgesehenen Wohnbaufläche.

Auch aus Sicht der Stadt Hagenow bietet es sich an, den baulichen Bestand zu ergänzen und dafür vorhandene bauliche Anlagen zu nutzen und zu erweitern bzw. zu vervollständigen.

 

Die Antragsteller sind aus dem Ort. In der Umgebung befindet sich das Elternhaus und der Familienkreis. Es handelt sich darum, dass bereits Ortsansässige unterstützt werden sollen, weiterhin ihren Wohnsitz in adäquater Grundstücks- und Wohnfläche zu sichern.

Die infrastrukturellen Einrichtungen sind vorhanden. Kindergarten und Schule können in unmittelbarer Nähe genutzt werden. Die Arbeitsstellen der Antragsteller befinden sich im unmittelbaren Wohnumfeld.

 

Anlagen für die Ver- und Entsorgung und technische Infrastruktur sind vorhanden. Darauf kann entsprechend aufgebaut werden. Das Grundstück soll nicht weiter in den Außenbereich hinaus ausgedehnt werden. Es soll das Grundstück in den vorhandenen Grenzen genutzt werden.  Die vorhandenen Garagen werden um einen Wohnbereich rückwärtig erweitert und insgesamt um ein Geschoss aufgestockt. Somit entsteht ein kombiniertes Garagen- und Wohngebäude.

Die Stadt Hagenow hat den Antrag geprüft und beabsichtigt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Das Planverfahren ist als zweistufiges Regelverfahren zu führen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...