Beschlussvorlage - 7/0053/01/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die überarbeitete Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung von Verwaltungskosten einschließlich der Gebührentabelle laut Anlage.

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Die bestehende Satzung datiert aus dem Jahr 2001.

Auf Grund geänderter gesetzlicher Grundlagen ist eine Aktualisierung geboten.

Die bisherige Satzung schloss sowohl die Bearbeitungsgebühren als Gegenleistung für

Amtshandlungen als auch die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von

öffentlichen Einrichtungen und Inventar in ihren Wirkungskreis ein.

Zukünftig sollen nur noch die Bearbeitungsgebühren auf Basis der vorgelegten Satzung

beschieden werden. Die Vermietung von Räumen oder das Ausleihen von Inventar soll auf

der Basis aktueller Aufwandskalkulationen im Rahmen privatrechtlicher Verträge erfolgen.

Die in der Anlage aufgeführten Gebühren wurden auf der Basis der Zahlen 2016 ermittelt.

Das den Gebühren zu Grunde liegende Kalkulationsmodell wurde bereits 2015 dem

Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

Insgesamt werden 41 Gebührentatbestände aufgeführt.

Auf Vorschlag der Teams im Rahmen der Haushaltsgespräche sind 12 neue

Gebührenbestandteile dazu gekommen und 6 sind entfallen.

Das Grundgebührenvolumen steigt ab 2001 um 963,50 € auf 1.574,10 € an, was eine

durchschnittliche jährliche Steigerungsquote von 3,8 % bedeutet.

 

Stellungnahme:

Inhaltlich ist die bestehende Satzung fortgeschrieben worden. Bei den zu erstattenden Auslagen (§7) gehen wir, wie bisher auch, in zwei Tatbeständen über den Gesetzesrahmen hinaus. Wir behalten uns auch weiterhin das Recht vor, wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anliegens oder der Bonität des/r Antragstellers/rin bestehen, Vorkasse zu verlangen         (siehe §9). Bei der Festlegung des Säumniszuschlages wurde sich an § 240 der Abgabenordnung orientiert.

Die Erhöhung der Gebühren stellt eine Belastung für die Bürger dar. Diese haben jedoch

über einen langen Zeitraum von niedrigen Gebühren profitiert. Bei einer Reihe von Gebühren

konnten jedoch die zu Grunde liegenden Zeittakte auf Grund von online - Zugriffen auf

Register und Dateien deutlich reduziert werden, so dass die Erhöhung abgefedert werden

konnte.

Die jährliche Steigerungsrate von 3,8%-Punkten erscheint vor dem Hintergrund der

zurückliegenden Tarifabschlüsse und der Erhöhungen bei den Sachkosten trotz geringer

Inflationsraten realistisch. Positiv auf das Kalkulationsergebnis hat sich ausgewirkt, dass die

Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz in Hagenow nur etwa 80 % des von der Kommunalen

Gemeinschaftsstelle (KGST) bundesweit empfohlenen Wertes betragen.

Im arithmetischen Mittel wird eine durchschnittliche Kostendeckung von 101,5% erreicht.

Damit wird dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsgebot Rechnung getragen. Zukünftig

sollten die Gebühren alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden.

 

Votum:

Die Stadt Hagenow hat über einen langen Zeitraum die Gebühren für Amtshandlungen für

seine Bürger konstant gehalten. Die nunmehr notwendig gewordene und im Rahmen der

Haushaltskonsolidierung beschlossene Neukalkulation, versetzt die Stadtverwaltung in die

Lage, ihre Aufwendungen für die von den Bürgern gewünschten Leistungen in etwa zu

decken. Um zukünftig solche Kostensprünge zu vermeiden, werden die Gebühren

turnusmäßig überprüft. Der Finanzausschuss hat der Vorlage auf seiner Sitzung am

11. September 2017 einstimmig zugestimmt. Der Rechtsaufsicht des Landkreises wurden die Satzung und die Gebührentabelle vorgelegt. Deren Hinweise wurden eingearbeitet (Änderungen kursiv gesetzt).

Es wird um Zustimmung zur Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung von

Verwaltungskosten einschließlich der Gebührentabelle gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

5000,00 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen: Bei den geplanten Mitteln handelt es sich um Einnahmen, die voraussichtlich erst 2018 zum Tragen kommen.

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Anlagen

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