Beschlussvorlage - 7/0053/01/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung von
Verwaltungskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Bearbeiter:
- Roland Masche
- Verantwortlich:
- Masche, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Hagenow
|
Entscheidung
|
|
|
01.02.2018
|
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die bestehende Satzung datiert aus dem Jahr 2001.
Auf Grund geänderter gesetzlicher Grundlagen ist eine Aktualisierung geboten.
Die bisherige Satzung schloss sowohl die Bearbeitungsgebühren als Gegenleistung für
Amtshandlungen als auch die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von
öffentlichen Einrichtungen und Inventar in ihren Wirkungskreis ein.
Zukünftig sollen nur noch die Bearbeitungsgebühren auf Basis der vorgelegten Satzung
beschieden werden. Die Vermietung von Räumen oder das Ausleihen von Inventar soll auf
der Basis aktueller Aufwandskalkulationen im Rahmen privatrechtlicher Verträge erfolgen.
Die in der Anlage aufgeführten Gebühren wurden auf der Basis der Zahlen 2016 ermittelt.
Das den Gebühren zu Grunde liegende Kalkulationsmodell wurde bereits 2015 dem
Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.
Insgesamt werden 41 Gebührentatbestände aufgeführt.
Auf Vorschlag der Teams im Rahmen der Haushaltsgespräche sind 12 neue
Gebührenbestandteile dazu gekommen und 6 sind entfallen.
Das Grundgebührenvolumen steigt ab 2001 um 963,50 € auf 1.574,10 € an, was eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsquote von 3,8 % bedeutet.
Stellungnahme:
Inhaltlich ist die bestehende Satzung fortgeschrieben worden. Bei den zu erstattenden Auslagen (§7) gehen wir, wie bisher auch, in zwei Tatbeständen über den Gesetzesrahmen hinaus. Wir behalten uns auch weiterhin das Recht vor, wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anliegens oder der Bonität des/r Antragstellers/rin bestehen, Vorkasse zu verlangen (siehe §9). Bei der Festlegung des Säumniszuschlages wurde sich an § 240 der Abgabenordnung orientiert.
Die Erhöhung der Gebühren stellt eine Belastung für die Bürger dar. Diese haben jedoch
über einen langen Zeitraum von niedrigen Gebühren profitiert. Bei einer Reihe von Gebühren
konnten jedoch die zu Grunde liegenden Zeittakte auf Grund von online - Zugriffen auf
Register und Dateien deutlich reduziert werden, so dass die Erhöhung abgefedert werden
konnte.
Die jährliche Steigerungsrate von 3,8%-Punkten erscheint vor dem Hintergrund der
zurückliegenden Tarifabschlüsse und der Erhöhungen bei den Sachkosten trotz geringer
Inflationsraten realistisch. Positiv auf das Kalkulationsergebnis hat sich ausgewirkt, dass die
Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz in Hagenow nur etwa 80 % des von der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle (KGST) bundesweit empfohlenen Wertes betragen.
Im arithmetischen Mittel wird eine durchschnittliche Kostendeckung von 101,5% erreicht.
Damit wird dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsgebot Rechnung getragen. Zukünftig
sollten die Gebühren alle zwei Jahre überprüft und angepasst werden.
Votum:
Die Stadt Hagenow hat über einen langen Zeitraum die Gebühren für Amtshandlungen für
seine Bürger konstant gehalten. Die nunmehr notwendig gewordene und im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung beschlossene Neukalkulation, versetzt die Stadtverwaltung in die
Lage, ihre Aufwendungen für die von den Bürgern gewünschten Leistungen in etwa zu
decken. Um zukünftig solche Kostensprünge zu vermeiden, werden die Gebühren
turnusmäßig überprüft. Der Finanzausschuss hat der Vorlage auf seiner Sitzung am
11. September 2017 einstimmig zugestimmt. Der Rechtsaufsicht des Landkreises wurden die Satzung und die Gebührentabelle vorgelegt. Deren Hinweise wurden eingearbeitet (Änderungen kursiv gesetzt).
Es wird um Zustimmung zur Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung von
Verwaltungskosten einschließlich der Gebührentabelle gebeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
|
| Nein | ||||
| |||||||||
Höhe der geplanten Mittel | 5000,00 € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
| |||||||||
Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
|
|
| |||||
| € |
|
|
| |||||
Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen: Bei den geplanten Mitteln handelt es sich um Einnahmen, die voraussichtlich erst 2018 zum Tragen kommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
201,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
380,1 kB
|
