Beschlussvorlage - 2018/0010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ ist               nach § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – eingeleitet worden               (Aufstellungsbeschluss und erste öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Die               Weiterführung des Verfahrens erfolgt nunmehr im Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch.

 

2.Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Stadt Hagenow für das Gebiet               „Rudolf-Tarnow-Straße“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden               Fassung gebilligt.

 

Anlage zum Beschluss: Begründung mit Umweltbericht  und Planzeichnung

 

3.Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Hagenow für das               Gebiet „Rudolf-Tarnow-Straße“ und die Begründung mit Umweltbericht sowie die               wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen               sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und               sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 28.09.2017 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst. Das Verfahren ist nach § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – eingeleitet worden (Aufstellungsbeschluss und erste öffentliche Auslegung). Der Auslegungsbeschluss wurde auf der Stadtvertretersitzung am 28.09.2017 gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 06.11.2017 bis 08.12.2017.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.10.2017 am Verfahren beteiligt.

Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB wurden die in den öffentlichen und privaten Stellungnahmen vorgebrachten Belange auf der Stadtvertretersitzung am 01.02.2018 abgewogen. Abwägungsrelevante Sachverhalte wurden in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt.

Da gemäß Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVPG) aufgrund der Größe der Geschossflächen der Einzelhandelsbetriebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist das Verfahren nach § 13a BauGB nicht anzuwenden. Daher erfolgt die Weiterführung des Planverfahrens im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB. Die erste öffentliche Auslegung vom 06.11.2017 bis zum 08.12.2017 wird als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 unberücksichtigt bleiben können.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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