Beschlussvorlage - 2018/0017/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl als Anlage dieser Vorlage wird gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestätigt.

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:


Die Schöffen werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes von der Stadt aufzustellen ist (Termin: 01.05.2018). Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtvertreter, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Vorschlagsliste (Termin: 01.06.2018). Die Dauer der Einsichtnahme beträgt 1 Woche. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste nebst möglicher Einsprüche und der Bescheinigung über die öffentliche Bekanntmachung beim Amtsgericht eingereicht (Termin: 01.07.2018). Durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht erfolgt die Wahl der Schöffen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

X

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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