Beschlussvorlage - 2018/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt den aufgestellten Lärmaktionsplan.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in nationales Recht ist durch § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom Juni 2006 geregelt. Zuständige Behörden für die Lärmaktionsplanung sind die Gemeinden (§ 47e(1) BImSchG). Diese stellen zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen auf (§ 47d(1)). Die Lärmaktionspläne haben die Mindestanfor-derungen nach Anhang V der EU- Richtlinie zu erfüllen (§ 47d(2) BImSchG) und die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten bei der Aufstellung mitzuwirken.

Ein Lärmaktionsplan beschreibt die Lärmsituation in Hagenow mit dem Ziel einer Lärm-minderung. In schutzwürdigen Gebieten der Stadt soll die Lärmbelastung möglichst so weit reduziert werden, dass die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) empfohlenen Auslösewerte 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts eingehalten werden können. Das LUNG M-V hat im Jahr 2017 die strategischen Lärmkarten vom TÜV Nord aktualisieren lassen. Die Lärmkarten enthalten Angaben zur Lärmbelastung, zu Konfliktbereichen und zur Betroffenheit in Hagenow. Eine Lärmbelastung ist entlang der

Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B 321 (Hauptverkehrsstraße, siehe www.laermkartierung-mv.de, Lärmkarten- Viewer MV) mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen/ Jahr (8.220 KFZ/ Tag) gegeben. Entlang der B 321 sind mind. 1.060 Personen von belästigendem/ gesundheits-schädlichem Lärm betroffen. Konfliktbereiche gibt es außerdem entlang der L04, in der Schweriner Straße, in der Langen Straße und in der Bahnhofstraße.

Im Verkehrskonzept (Beschlussfassung am 07.03.2013) sind in Kapitel 7 (Seite 56 bis 61) Aussagen zur Lärmaktionsplanung in Hagenow formuliert und für drei Lärmminderungs-ebenen zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. Eine Maßnahme zur Lärmreduzierung konnte durch die Ausdehnung der 30 km/h Zone im erweiterten Stadtzentrum (Beschluss vom 19.09.2013) geschaffen und realisiert werden. Die geplante Umgehungsstraße der B 321 wurde im Jahr 2015 vom damaligen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V nicht erneut zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2015) angemeldet.

Die Lärmaktionsplanung Hagenow 2018 hat zum Ziel, lärmreduzierende Maßnahmen zu thematisieren und umzusetzen. Als Anlage sind die betreffenden Straßenzüge aus dem Verkehrskonzept 2013 beigefügt, welche mit mehr als 3.500 KFZ/Tag frequentiert werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

-

Mehrbedarf

Gesamtkosten

1.785,- €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

1.785,- €

511010101

56255

Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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