Beschlussvorlage - 2018/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 22 „Nordische“ soll die 1. Änderung aufgestellt werden.

Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Änderung einer Teilfläche der Grünfläche 6 von öffentliche in private Grünfläche (ca. 160 m²) und deren Nutzung.

  1. Das Änderungsverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 22 ist seit dem 19.11.1998 rechtsverbindlich. Für die öffentliche Grünfläche 6 (Teilfläche aus Flurstück 1/3, Flur 9 Gemarkung Hagenow) ist von der Nutzung her festgesetzt, dass die Fläche vor dem Grundstück Gärtnerweg 7 als Hausgartenfläche zu bewirtschaften ist. Die verbleibende Fläche vor dem Grundstück Gärtnerweg 9 ist als extensiv genutzte Wiesenfläche mit zweimaliger Mahd im Jahr (Ende Mai/Ende August) zu belassen.

Durch die Stadt Hagenow wurde eine Teilfläche von 160 m² aus der Grünfläche 6 (Teilfläche aus Flurstück 1/3 der Flur 9) an die Eigentümer des Flurstücke 2/6 (Gärtnerweg 9) verpachtet.

Die verpachtete Fläche vor dem Grundstück Gärtnerweg 9 soll an die Grundstückseigentümer veräußert werden. Diese Fläche soll dann, wie bereits für den Rest der Grünfläche 6 im B-Plan geregelt, als Hausgartenfläche ausgewiesen werden. Einzäunungen sind zulässig.

Zu sichern ist die im Bebauungsplan dargestellte Gasleitung, die über die Grünfläche 6 verläuft.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die abschließende Erklärung und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt wird.

Die anfallenden Planungskosten werden durch die Eigentümer des Flurstücks 2/6 (Grundstück Gärtnerweg 9) getragen.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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