Beschlussvorlage - 2018/0029
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Nordische" nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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29.05.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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14.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für den Bebauungsplan Nr. 22 „Nordische“ soll die 1. Änderung aufgestellt werden.
Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Änderung einer Teilfläche der Grünfläche 6 von öffentliche in private Grünfläche (ca. 160 m²) und deren Nutzung.
- Das Änderungsverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 22 ist seit dem 19.11.1998 rechtsverbindlich. Für die öffentliche Grünfläche 6 (Teilfläche aus Flurstück 1/3, Flur 9 Gemarkung Hagenow) ist von der Nutzung her festgesetzt, dass die Fläche vor dem Grundstück Gärtnerweg 7 als Hausgartenfläche zu bewirtschaften ist. Die verbleibende Fläche vor dem Grundstück Gärtnerweg 9 ist als extensiv genutzte Wiesenfläche mit zweimaliger Mahd im Jahr (Ende Mai/Ende August) zu belassen.
Durch die Stadt Hagenow wurde eine Teilfläche von 160 m² aus der Grünfläche 6 (Teilfläche aus Flurstück 1/3 der Flur 9) an die Eigentümer des Flurstücke 2/6 (Gärtnerweg 9) verpachtet.
Die verpachtete Fläche vor dem Grundstück Gärtnerweg 9 soll an die Grundstückseigentümer veräußert werden. Diese Fläche soll dann, wie bereits für den Rest der Grünfläche 6 im B-Plan geregelt, als Hausgartenfläche ausgewiesen werden. Einzäunungen sind zulässig.
Zu sichern ist die im Bebauungsplan dargestellte Gasleitung, die über die Grünfläche 6 verläuft.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die abschließende Erklärung und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt wird.
Die anfallenden Planungskosten werden durch die Eigentümer des Flurstücks 2/6 (Grundstück Gärtnerweg 9) getragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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