Beschlussvorlage - 2018/0032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Der Vorentwurf der Planunterlagen und der Begründung werden mit dem derzeitigen               Planungsstand für das frühzeitige Beteiligungsverfahren gebilligt.

 

2.Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB               erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes für die Dauer eines Monats. Mit dem               Vorentwurf sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.               1 BauGB zu beteiligen.

 

3.Nach Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens ist die Abstimmung und               Auswertung der Stellungnahmen zu führen und die Entwurfsunterlagen sind               vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadt Hagenow stellt auf Antrag des Vorhabenträgers den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55“ im zweistufigen Regelverfahren auf. Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung einer ergänzenden Wohnnutzung im rückwärtigen Teil des Grundstücks Dorfstraße 55 in Scharbow. Ein vorhandenes Gebäude, das derzeit für Garagen genutzt wird, soll um eine Wohnung ergänzt werden. Die Wohnnutzung wird zugunsten Einheimischer vorbereitet. Der Antragsteller ist aus dem Ort.

Die grundlegenden Ausnutzungskennziffern innerhalb des Plangebietes werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnbebauung festgesetzt. Auf ortsbildprägende und gestalterische Festsetzungen kann in diesem Zusammenhang verzichtet werden, weil maßgeblich vorhandene Gebäude umgebaut bzw. ergänzt werden.

Zusätzliche gestalterische Festsetzungen werden nicht als erforderlich angesehen. Der Vorentwurf berücksichtigt die Anforderungen.

Die Planungsanzeige gemäß § 17 Landesplanungsgesetz ist erfolgt. Im Ergebnis der Planungsanzeige ist festzustellen, dass die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung den Planungszielen der Stadt Hagenow für die Bebauung im Ortsteil Scharbow nicht entgegenstehen. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Nachverdichtung auf dem Grundstück.

Die Größe des Plangebietes ergibt sich aus dem Antragsgrundstück und westlich und südlich berührten angrenzenden Grundstücken.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind die Belange mit den Behörden und TÖB abzustimmen und die gesicherte Erschließung sowie Ver- und Entsorgung nachzuweisen und abschließend zu klären. Mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gilt es, Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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