Beschlussvorlage - 2018/0043
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Nordische" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Nordische“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung
2.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Nordische“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 14.06.2018 wurde der Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ gefasst.
Es soll eine Grünfläche von ca. 160 m² von öffentlicher, extensiv genutzter Wiesenfläche in eine private Hausgartenfläche geändert werden. Die geänderte Nutzung grenzt an die auf der südlichen Seite des Gärtnerweges bereits bestehende Hausgartennutzung.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (hier Landkreis Ludwigslust-Parchim) sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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69,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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513,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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116,1 kB
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