Beschlussvorlage - 2018/0044
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Außenbereichssatzung Scharbow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Außenbereichssatzung Scharbow vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
•Landesamt für innere Verwaltung M-V
•Stadtwerke Hagenow GmbH
•Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
•Landkreis Ludwigslust-Parchim
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
•keine
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
•keine
d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und
Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben
•HanseGas GmbH
•WEMAG AG
•GDMcom mbH
•Deutsche Telekom GmbH
•Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
•Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land
2.Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 01.02.2018 den Beschluss zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Scharbow gefasst.
Auf der Stadtvertretersitzung am 01.02.2018 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 05.03.2018 bis zum 06.04.2018 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.03.2018 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.
Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | 10.000,00 € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | 600,00 € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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981,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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213,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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550,8 kB
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