Beschlussvorlage - 2018/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher               Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Außenbereichssatzung               Scharbow vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis               geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Stadtwerke Hagenow GmbH

Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Landkreis Ludwigslust-Parchim

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

d) beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentliche Belange, die keine Hinweise und

    Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben

HanseGas GmbH

WEMAG AG

GDMcom mbH

Deutsche Telekom GmbH

Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

Gemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Setzin, Toddin, Warlitz des Amtes Hagenow-Land

2.Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 01.02.2018 den Beschluss zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Scharbow gefasst.

Auf der Stadtvertretersitzung am 01.02.2018 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 05.03.2018 bis zum 06.04.2018 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.03.2018 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

10.000,00 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

600,00 €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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