Beschlussvorlage - 2018/0061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die Stellungnahme des LUNG vom 19. Juni 2018 wird gemäß der beigefügten Abwägungsdokumentation teilweise berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlag und das               Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Hagenow zu eigen und ist Bestandteil des               Beschlusses.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörde von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadt Hagenow hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 die zum 2. erneuten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden durch die Stadtvertretung beraten und der Abwägungsbeschluss über die vorliegenden Stellungnahmen wurde gefasst. Die erforderlichen Nachweise und Genehmigungen sowie Ergänzungen auf die in der Abwägungsdokumentation Bezug genommen wurde, wurden erbracht. Es liegt die Anbindegenehmigung des Plangebietes an die L 04 bei Abschnitt 185 km 0,725 des Straßenbauamtes Schwerin vom 08.02.2018 AZ: 2114-555-99-L04-002-18 vor.

Für die vorgesehene Anbindung des Plangebietes an die L 04 war die Fällung einer Eiche im Einmündungsbereich zur geplanten Erschließungsstraße des Wohngebietes erforderlich. Die erforderliche Fällgenehmigung wurde durch die untere Naturschutzbehörde am 18.06.2018, AZ: Hagenow-Heide/2018 mit Nebenbestimmungen und Auflagen erteilt.

Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen im Plangebiet in das vorhandene Gewässer II. Ordnung A-Graben wurde am 11. Juni 2018 durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Az.: 532/68/1.20-22/ P-0434/WE Söh-10-18, erteilt. Die Belange der Einhaltung der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse im Plangebiet waren durch ein ergänzendes Gutachten dem LUNG nochmals darzulegen. Die 1. Ergänzung der Immissionsprognose-Lärm für das Vorhaben Bebauungsplan Nr. 42 vom 01. Juni 2018 wurde dem LUNG zur erneuten Stellungnahme vorgelegt. Die seitens der Behörde abgegebene Stellungnahme ist nunmehr als Ergänzung der Abwägung durch die Stadtvertretung zu behandeln.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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