Beschlussvorlage - 2018/0063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Für das Gebiet der Gemarkung Hagenow, Flur 14, diverse Flurstücke sowie für die verkehrliche Erschließung aus der Gemarkung Hagenow Flur 13 diverse Flurstücke               beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch               (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 37 „Alte Ziegelei Teichstraße“ aufzustellen.

2.Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt und liegt               im nördlichen Abschnitt der Teichstraße, zwischen der Schmaar im Norden und dem               Wohngebiet Vogelviertel im Süden. Die Anbindung erfolgt von der Zufahrt zum Parkplatz               Lange Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,67 ha.

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Es wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss am 16.10.2014 durch die Stadtvertretung gefasst. Im Verlaufe der Bearbeitung sind verschiedene Abgrenzungen für den Bebauungsplan Nr. 37 geprüft worden. Durch den Antragsteller sind Verhandlungen mit potentiellen Investoren geführt worden.

Der Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 wird aufgehoben. Die aktuelle Abgrenzung für den neuen Aufstellungsbeschluss ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Im weiteren Planverfahren kann es zu Korrekturen des Geltungsbereiches kommen, u.a. aufgrund der verkehrlichen Erschließung. 

Der Eigentümer der Flurstücke 43/7, 43/21 (Teilfläche), 43/32, 43/33 und 43/34 der Flur 14, Gemarkung Hagenow, beantragte die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Entwicklung eines Wohnstandortes. Die für die verkehrliche Erschließung erforderlichen Flurstücke ab Zufahrt Parkplatz (Teilfläche aus Flurstück 22 der Flur 13), das Wegeflurstück 50/19 von der Teichstraße sowie das Flurstück 48/2 befinden sich in städtischem Eigentum. Einzubeziehen ist ebenfalls die Teilfläche der zu querenden Schmaar (Flurstück 16).

Die Planungskosten für den Bebauungsplan werden durch den Investor getragen, der die verschiedenen Eigentumsverhältnisse koordiniert. Es wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Wohnstandortes geschaffen werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen, so dass der Bebauungsplan Nr. 37 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. 

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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