Beschlussvorlage - 2018/0063
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Alte Ziegelei Teichstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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11.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Für das Gebiet der Gemarkung Hagenow, Flur 14, diverse Flurstücke sowie für die verkehrliche Erschließung aus der Gemarkung Hagenow Flur 13 diverse Flurstücke beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 37 „Alte Ziegelei Teichstraße“ aufzustellen.
2.Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt und liegt im nördlichen Abschnitt der Teichstraße, zwischen der Schmaar im Norden und dem Wohngebiet Vogelviertel im Süden. Die Anbindung erfolgt von der Zufahrt zum Parkplatz Lange Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,67 ha.
3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Es wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss am 16.10.2014 durch die Stadtvertretung gefasst. Im Verlaufe der Bearbeitung sind verschiedene Abgrenzungen für den Bebauungsplan Nr. 37 geprüft worden. Durch den Antragsteller sind Verhandlungen mit potentiellen Investoren geführt worden.
Der Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 wird aufgehoben. Die aktuelle Abgrenzung für den neuen Aufstellungsbeschluss ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Im weiteren Planverfahren kann es zu Korrekturen des Geltungsbereiches kommen, u.a. aufgrund der verkehrlichen Erschließung.
Der Eigentümer der Flurstücke 43/7, 43/21 (Teilfläche), 43/32, 43/33 und 43/34 der Flur 14, Gemarkung Hagenow, beantragte die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Entwicklung eines Wohnstandortes. Die für die verkehrliche Erschließung erforderlichen Flurstücke ab Zufahrt Parkplatz (Teilfläche aus Flurstück 22 der Flur 13), das Wegeflurstück 50/19 von der Teichstraße sowie das Flurstück 48/2 befinden sich in städtischem Eigentum. Einzubeziehen ist ebenfalls die Teilfläche der zu querenden Schmaar (Flurstück 16).
Die Planungskosten für den Bebauungsplan werden durch den Investor getragen, der die verschiedenen Eigentumsverhältnisse koordiniert. Es wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Wohnstandortes geschaffen werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen, so dass der Bebauungsplan Nr. 37 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
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| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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